Die Abschaffung der Entleihervergütung
Was ändert sich?
Das bestehende System der Entleihervergütung wird also abgeschafft. Stattdessen wird die Vergütung des Zeitarbeiters vollständig an die Arbeitsbedingungen angepasst, die beim Auftraggeber gelten. Das bedeutet, dass Standardprozentsätze für Komponenten: Rückstellungen, Urlaubstage und Urlaubsgeld aus dem ABU-Tarifvertrag wegfallen und Platz machen für die geltenden Komponenten aus dem jeweils anwendbaren Tarifvertrag des entleihenden Unternehmens. Zeitarbeiter erhalten künftig so weit wie möglich die gleichen, aber in jedem Fall gleichwertige Arbeitsbedingungen wie Festangestellte beim Auftraggeber.
Was bedeutet das konkret?
Das bekannte System der „Entleihervergütung“ (das Set von 10 Vergütungselementen, die Zeitarbeiter mindestens erhalten müssen) entfällt. Stattdessen gilt die Anforderung der Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen.
Da es in den Niederlanden viele Tarifverträge gibt, erfordert dies eine detaillierte Analyse des Arbeitsbedingungenpakets der Auftraggeber. Denken Sie an Reisekostenregelungen, Ausbildungsbudgets oder Heimarbeitsvergütungen.