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Wichtige Änderungen im Tarifvertrag für Zeitarbeiter ab dem 1. Juli 2023

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Ab dem 1. Juli haben sich einige wichtige Dinge im Tarifvertrag für Zeitarbeiter geändert. Gute Arbeitgeberpraxis, Sicherheit und Klarheit für Zeitarbeiter und Arbeitgeber sind dabei die Leitlinien.

Welche Auswirkungen hat dies auf Arbeitgeber? Wir haben die drei wichtigsten Änderungen für Sie aufgelistet. Wir erzählen Ihnen auch gerne, welche Chancen wir mit dem Eintreten der Änderungen sehen.


1. Berufserfahrung zählt bei der Einstufung

Bei der Bestimmung des Lohns muss die relevante Berufserfahrung des Zeitarbeiters berücksichtigt werden. Dies sind die Regeln ab dem 1. Juli 2023: 

  • Das bedeutet, dass die Berufserfahrung des Zeitarbeiters anerkannt wird und bei Beginn der Tätigkeit bewusster eingestuft werden muss. Ein Zeitarbeiter mit relevanter Berufserfahrung kann also nicht in der niedrigsten Stufe der Funktionsskala beginnen.
  • Wenn der Zeitarbeiter zum gleichen Auftraggeber oder zu einem anderen Auftraggeber im gleichen Tarifvertragsbereich in einer nahezu gleichen Funktion zurückkehrt, wird bei der Einstufung mindestens von der vorherigen Einstufung ausgegangen.
  • Sollte aufgrund der Entleihervergütung in einer unterbrochenen Vertragsperiode, wobei die Unterbrechung nicht mehr als neun Monate beträgt, eine Stufenerhöhung vorliegen, muss diese Stufe zuerkannt werden, als ob keine Vertragsunterbrechung stattgefunden hätte. 
    Für die Feststellung der relevanten Berufserfahrung werden Informationen über Ausbildungen, Berufserfahrung und Kompetenzen berücksichtigt, die vom Zeitarbeiter bereitgestellt werden. Der Verleiher muss die relevante Berufserfahrung des Zeitarbeiters gut dokumentieren und bewerten. Der Zeitarbeiter kann das Zeitarbeitsunternehmen bitten, die Einstufung zu erläutern, wobei der Verleiher verpflichtet ist, dem nachzukommen. 


2. Gewährung von regelmäßigen Erhöhungen

Ab dem 1. Juli 2023 ist es Grundsatz, dass der Zeitarbeiter immer Anspruch auf eine regelmäßige Erhöhung hat. Regelmäßige Erhöhungen werden Zeitarbeitern auf die gleiche Weise gewährt, wie dies bei den Mitarbeitern des Auftraggebers geschieht. Wenn die Gewährung einer regelmäßigen Erhöhung beim Auftraggeber von der Bewertung des Zeitarbeiters abhängt, gilt Folgendes: 

  • Der Zeitarbeiter erhält immer eine regelmäßige Erhöhung, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass der Zeitarbeiter eine negative Bewertung gemäß den Regeln und Verfahren beim Auftraggeber erhalten hat. In diesem Fall muss die regelmäßige Erhöhung nicht gewährt werden.
  • Wenn keine oder nicht rechtzeitig eine Bewertung stattgefunden hat, erhält der Zeitarbeiter die regelmäßige Erhöhung, die nachweislich beim Auftraggeber am gebräuchlichsten ist. 


3. Die Erweiterung der Entleihervergütung

Ab dem 1. Juli 2023 wird die Entleihervergütung um die Bestimmung erweitert, dass alle Zuschläge und alle Kostenvergütungen unter die Entleihervergütung fallen. Wo dies zuvor noch teilweise der Fall war. Beispiele für Vergütungen bei Auftraggebern, die ab dem 1. Juli unter die Entleihervergütung fallen, sind beispielsweise Werkzeugkosten.  

Welche Chancen sehen wir?  

Paul Haarhuis, CCO Timing: „Die Änderungen betreffen vor allem die Vergütung des Zeitarbeiters. Wir sehen Chancen, erfahrene Zeitarbeiter besser anwerben und halten zu können, da sie ab dem 1. Juli auf Basis ihrer spezifischen Berufserfahrung bezahlt werden. Wir erwarten, dass Zeitarbeit dadurch attraktiver wird, wo es in der Vergangenheit schwierig war, erfahrene Zeitarbeiter zu gewinnen. Die Änderungen, die ab dem 1. Juli eingeführt werden, fördern dies und tragen zu mehr Perspektiven für unsere Zeitarbeiter und letztendlich zu einer (noch) besseren Bindung mit unseren Auftraggebern bei.“ 

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