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Neuer Tarifvertrag Zeitarbeiter

Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Zeitarbeiter Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die denen von festen Mitarbeitern bei Auftraggebern gleichwertig sind. ABU, NBBU und die Gewerkschaft LBV haben kürzlich eine Vereinbarung darüber getroffen. Der neue Tarifvertrag läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 und stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines fairen und zukunftssicheren Arbeitsmarktes dar.

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Gleiche Behandlung im Mittelpunkt 

Der neue Tarifvertrag stellt sicher, dass der Gesamtwert der Arbeitsbedingungen für Zeitarbeiter mindestens dem der Mitarbeiter im Dienst des Auftraggebers entspricht. Denken Sie dabei neben Lohn, Zuschlägen, Reisekosten usw. an Rente, Schulung und andere Bedingungen, die derzeit noch nicht zur Vergütungsregelung gehören. Die Bedingungen müssen nicht gleich sein, aber gleichwertig im Wert.  

Diese Vereinbarung steht im Einklang mit der SER-Empfehlung „Zukunft der Arbeit“ und bereitet die Branche auf die erwartete Einführung des Gesetzes zur größeren Sicherheit für Zeitarbeiter Anfang 2026 vor. 

Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:  

  • Gleichwertige Arbeitsbedingungen 

    Zeitarbeiter haben ab dem 1. Januar 2026 Anspruch auf ein Gesamtpaket an Arbeitsbedingungen, das gleichwertig ist mit dem der Mitarbeiter im Dienst des Auftraggebers. Die Bedingungen müssen nicht identisch sein, aber im Wert übereinstimmen. 

  • Abschaffung der Entleihervergütung 

    Die separate Entleihervergütung für Zeitarbeiter entfällt damit. Stattdessen erhält jeder Zeitarbeiter direkt ein Set an Arbeitsbedingungen, das im Wert gleich ist mit dem der Mitarbeiter beim Auftraggeber. 

  • Stärkung der Rentenregelung 

    Zeitarbeiter werden über eine neue, marktkonforme Regelung Rente aufbauen. Dies sorgt für einen stärkeren Rentenaufbau. Dies führt zu einem höheren Prämienprozentsatz im Kostpreis und erfordert einen eigenen Beitrag des Zeitarbeiters selbst. 

  • Arbeitsmigranten 

    Bestehende Vereinbarungen für Arbeitsmigranten bleiben unverändert.

  • Übergangsregelung

    Für Zeitarbeiter, die vorübergehend in ihrer Vergütung zurückfallen, gibt es eine Übergangsregelung von sechs Monaten.

  • Anpassungen in der Flexibilität

    Nach Einführung des „Gesetzes zur größeren Sicherheit für Zeitarbeiter“ wird:
    - Phase B von 3 auf 2 Jahre verkürzt. Andere Vertragsreihen bleiben unverändert. 
    - Die Unterbrechungsfrist/Pause zwischen zwei Zeitarbeitsverträgen wird im Einklang mit dem Gesetz von 6 Monaten auf 60 Monate verlängert. Für bestehende Zeitarbeitsverträge gelten für beide Änderungen die geltenden Übergangsregelungen. Wichtige Vereinbarungen über Planung, Vertragsdauer und Krankheit bleiben unverändert.  

 

Sorgfältige Implementierung 

Die Vereinbarungen stehen im Einklang mit der neuen Gesetzgebung, die eine Gleichbehandlung verpflichtend vorschreiben wird. Paul Haarhuis, CCO Timing: „Dieser Tarifvertrag bedeutet einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Gleichwertigkeit und Klarheit für Zeitarbeiter. Die Auswirkungen sind groß und die Implementierung komplex. Deshalb unterstützen wir unsere Auftraggeber Schritt für Schritt in diesem Prozess. Wir analysieren die Auswirkungen pro Kunde, sorgen für passende Begleitung und machen unsere Systeme bereit für die neue Realität. So sorgen wir gemeinsam für einen reibungslosen Übergang.” 

Und jetzt? 

Die Vereinbarung muss noch formell von den Mitgliedern von ABU, NBBU und LBV genehmigt werden. Bis dahin halten wir Sie über unsere Website und unseren Newsletter auf dem Laufenden.  

Möchten Sie wissen, was das für Ihre Organisation bedeutet?

Kontaktieren Sie Ihren festen Ansprechpartner oder mailen Sie an [email protected].

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