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Änderungen im Phasensystem

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Was ändert sich? 

Diese Änderung ist keine Vereinbarung, die direkt aus dem neuen Tarifvertrag hervorgeht, sondern an eine Gesetzesänderung gekoppelt, die voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Es betrifft das „Gesetz für mehr Sicherheit für Zeitarbeiter“. Damit ändert sich Folgendes: 

Phase B wird von 3 auf 2 Jahre verkürzt. 

Die Unterbrechungsfrist zwischen zwei Zeitarbeitsverträgen wird von 6 Monaten auf 5 Jahre verlängert. 

Was bedeutet das konkret? 

Zeitarbeitsverträge kennen die Phasen A, B und C, wobei Phase A die flexibelste und Phase C die festeste Form ist. Phase B wird von 3 Jahren auf 2 Jahre verkürzt, jedoch weiterhin mit der Möglichkeit von 6 Verträgen. Die Unterbrechungsfrist (zum Beispiel bei einem kurzen Stopp zwischen zwei Zeitarbeitsverträgen) für die Kette wird von 6 Monaten auf 5 Jahre verlängert. Dies verhindert das „Zurücksetzen“ des Phasensystems (lesen: dass durch eine Unterbrechung von 6 Monaten oder länger die Kette neu gestartet werden kann). Zeitarbeiter durchlaufen durch die Verkürzung der Phase B auf 2 Jahre (voraussichtlich ab 1-1-2027) schneller zu einem unbefristeten Vertrag (Phase C), wodurch mehr Arbeitssicherheit entsteht. Auf Zeitarbeitsverträge in Phase B, die unter Geltung der „alten Regelung“ von drei Jahren geschlossen wurden, bleibt diese alte Regelung anwendbar.

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