Häufig gestellte Fragen zum Wechsel von Youbahn zu Timing
Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten darüber, was der Wechsel von Youbahn zu Timing für dich bedeutet.
Der Wechsel zu Timing
Youbahn ist seit 2 Jahren Teil von Timing. Wir sind davon überzeugt, dass wir durch diese Zusammenführung den Service und das Stellenangebot für dich weiter verbessern und erweitern können.
Nein, du bist nicht verpflichtet, zu wechseln. Wenn du nicht wechseln möchtest, bedeutet dies jedoch, dass deine Tätigkeiten bei deinem Auftraggeber enden werden.
Ab dem 4. November 2024 ist Youbahn vollständig zu Timing übergegangen und somit auch du. In der Woche vom 28. Oktober bis zum 3. November arbeitest du noch über Youbahn und Youbahn sorgt für deine Auszahlung.
Achtung: Du kannst deine Stunden bis spätestens 11. November auf die übliche Weise bei Youbahn einreichen.
Dein erstes Gehalt über Timing, wenn du gearbeitet hast, wird am Montag, den 11. November, bearbeitet und du erhältst es am Mittwoch, den 13. November (dies kann später sein, abhängig von deiner Bank).
Natürlich freuen wir uns über dein Kommen bei Timing. Zuerst werden wir dich bei Timing registrieren. Die erste E-Mail, die du von uns erhältst, ist eine Willkommensmail. Gefolgt von einer E-Mail mit der Bitte, dein Mein Timing-Konto zu aktivieren. Wir empfehlen dir, dies so schnell wie möglich zu tun. In dem Konto kannst du später deinen Vertrag genehmigen und deine Stunden eingeben.
Achtung: Es ist wichtig, dass du dein Konto vor Montag, dem 28. Oktober, aktivierst.
Ab Woche 43 erhältst du eine E-Mail von Timing, um deinen Vertrag zu genehmigen und deine Lohnsteuererklärung auszufüllen. Diesen Vertrag kannst du in der Timing-App oder über den Link in deiner E-Mail genehmigen. Genehmige deinen Vertrag so schnell wie möglich, spätestens am 3. November.
Ja, in der Timing App findest du deine Gehaltsabrechnungen, eine Übersicht über Urlaubsstunden und Dokumente. Hier findest du alle Informationen über die App und kannst sie herunterladen: Timing app.
Hier finden Sie Informationen und Fragen & Antworten über mein timing: Mijn Timing.
Dies ist je nach Auftraggeber und Ort, an dem du arbeitest, unterschiedlich. Wenn du in der Timing-App oder in Mein Timing im Webbrowser eingeloggt bist, findest du dort die direkten Kontaktdaten deines Timing-Ansprechpartners.
Kannst du die Kontaktdaten nicht finden? Rufe dann das Timing-Team in deiner Nähe an.
Youbahn-Plattform
Funktioniert die App von Youbahn nicht richtig, versuchen Sie, sich über www.youbahn.nl einzuloggen.
Das stimmt, seit dem 4. November 2024 hat Timing alle Stellenangebote von Youbahn übernommen. Möchtest du gerne loslegen? Schau dann auf www.timing.nl und/oder rufe die nächstgelegene Timing-Standort in deiner Nähe an.
Gehalt und Gehaltsabrechnungen
Ja, auch Timing folgt der Belohnungsregelung deines Auftraggebers gemäß dem Tarifvertrag für Zeitarbeiter (ABU). Dein Bruttostundenlohn, die geltenden Zuschläge, Reisekosten und (Un)kostenvergütungen bleiben dann gleich und werden vollständig übernommen.
Timing überweist jeden Dienstag am Ende des Tages dein Gehalt. In der Regel hast du es dann am Mittwoch auf deinem Konto. Dies kann, abhängig von deiner Bank, später sein. Timing hat darauf keinen Einfluss. Möchtest du lieber alle 4 Wochen bezahlt werden? Gib das bei Timing an, indem du eine E-Mail an deinen Timing-Kontaktperson sendest.
Bis zum 1. Dezember 2024 bleibt die Plattform für dich verfügbar, sorge also dafür, dass du alle für dich wichtigen Dokumente herunterlädst und für dich speicherst.
Dein Timing Gehaltsabrechnung sieht anders aus als du es von Youbahn gewohnt bist. Deshalb findest du hier ein Beispiel deiner neuen Gehaltsabrechnung. Alle wichtigen Teile haben wir nummeriert, unten findest du die Teile pro Nummer:
- Persönliche Daten
- Daten bezüglich der Tabellen für die Lohnsteuer
- Daten des Arbeitnehmers
- Daten des Arbeitgebers
- Daten des Auftraggebers
- Wochennummer der gearbeiteten Woche
- Anzahl der in diesem Zeitraum gearbeiteten Stunden x Bruttostundenlohn = Gesamtbruttostundenlohn
- PAWW-Prämie Arbeitnehmer
- STIPP-Plus Rente
- Gesamtbruttolohn
- Einbehaltene Lohnsteuer/Prämie Volksversicherungen
- Verrechneter Arbeitsrabatt
- Nettolohn nach Einbehaltung der Lohnsteuer
- Krankenversicherung
- Gesamtnetto auszuzahlender Lohn
- Gesamtnetto auf genanntes Kontonummer mit Zahlungsdatum ausgezahlt
- Art der Reservierung (Urlaubsgeld, Urlaubstag) *
- Aufbau der Reservierungen in diesem Zeitraum
- Saldo der Reservierungen nach diesem Zeitraum
- Kumulativ
*17: Das aufgebaute Guthaben an Urlaubstagen wurde bei Youbahn in Geld auf der Gehaltsabrechnung abgedruckt. Bei uns ist das in Stunden.
Vertrag
Nein. Dein aktueller Vertrag wird von Timing eins zu eins mit demselben Enddatum übernommen.
Youbahn arbeitet mit anderen Vertragsformen als Timing. Nämlich Vereinbarungen mit einem Einsatzvorbehalt. Bei Timing arbeiten wir nur mit Überlassungsverträgen. Ein Einsatzvorbehalt ist eine Bestimmung, die angibt, dass der Einsatzvertrag von Rechts wegen unter anderem bei Beendigung des Auftrags und bei Krankheit endet. Das bedeutet, dass dein Auftrag während des Einsatzvertrags mit Einsatzvorbehalt jederzeit beendet werden kann.
Ein Überlassungsvertrag ist ein Einsatzvertrag ohne Einsatzvorbehalt, der für bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart werden kann. Dieser Vertrag läuft also bis zum rechtmäßigen Enddatum weiter.
Dies ist wichtig zu wissen:
Überlassungsverträge
Timing arbeitet standardmäßig mit Überlassungsverträgen für bestimmte Dauer in Phase A. Timing berücksichtigt natürlich deine gesammelte Berufserfahrung bei Youbahn. Ein Überlassungsvertrag gibt dir mehr Sicherheit über die Weiterzahlung des Krankengeldes während der Laufzeit deines Vertrags, da du weiterhin bei Timing angestellt bleibst und nur mit einem Wartetag rechnen musst. Wenn du einen Überlassungsvertrag mit Stundengarantie erhältst, bist du während der Laufzeit des Vertrags auch noch versichert, dass du mindestens die Anzahl der Stunden bezahlt bekommst, die dir garantiert wurden.
Timing übernimmt deine gesamte Berufserfahrung. Du startest also bei Timing mit dem, was du bereits bei Youbahn aufgebaut hast, und Timing wird dann weiterzählen.
Befindest du dich zum Beispiel in Phase A und hast 36 Wochen gearbeitet, dann startest du bei Timing in Phase A in der 37. Woche. Bist du in Phase B und hattest 4 Verträge, dann startest du bei Timing auch in Phase B mit deinem 4. Vertrag.
Planung & Stunden übermitteln
Dies wird sich für dich ab dem Übergang zu Timing ändern. Du gibst deine Stunden selbst über die Timing app oder über Mein Timing auf Timing.nl ein. Also gibst du deine gearbeiteten Stunden der Woche vom 4. November bis 10. November zum ersten Mal bei Timing ein.
Urlaub & Urlaubsgeld
Deine Reservierungen werden, genau wie jetzt bei Youbahn, wöchentlich ausgezahlt. Wöchentlich siehst du deine angesammelten übergesetzlichen Urlaubstage und dein angesammeltes Urlaubsgeld auf deinem Gehaltszettel ausgezahlt. Achtung: Das angesammelte Guthaben an Urlaubstagen wurde bei Youbahn in Geld auf dem Gehaltszettel ausgewiesen. Bei uns ist das in Stunden.
Deine gesetzlichen Urlaubstage nimmst du in Anspruch, wenn du tatsächlich frei nimmst und uns (deinem Timing Ansprechpartner) deinen Auszahlungswunsch mitteilst.
Krankmeldung
Wenn du unerwartet krank bist und nicht arbeiten kannst, rufst du vor Beginn deines Dienstes den Ansprechpartner deines Auftraggebers an. Danach rufst du immer deinen Ansprechpartner bei Timing an. Krankmeldungen machst du zwischen 08:30 und 09:00 Uhr an Werktagen.
Wenn du während des Übergangs zu Timing krank bist, übernimmt Timing deine Krankenzahlung. Allerdings gibt es bei Timing eine Woche Verzögerung bei dieser Auszahlung. Das bedeutet, dass du deine erste Auszahlung nicht in Woche 46, sondern in Woche 47 erhältst.
Rente
Bei Timing behältst du dein Recht auf Rentenaufbau. Wenn du jetzt Rente aufbaust, wirst du auch bei Timing Rente aufbauen. Timing ist genau wie Youbahn bei StiPP angeschlossen. Auch bei Timing baust du ab 18 Jahren Rente über StiPP auf, jedoch wirst du direkt für die StiPP Plusrente angemeldet. Mehr Informationen findest du auf https://www.stippensioen.nl.
Die Rentenregelung in der Zeitarbeitsbranche kennt 2 Varianten: die insgesamt betrachtet „schlechtere“ Basisregelung und die „bessere“ Plusregelung. Bei der Plusregelung bist du automatisch bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit versichert und der durchschnittliche Aufbau der Altersrente (Rentenansparung) ist höher. Wenn du 52 Wochen als Zeitarbeiter gearbeitet hast, wechselst du automatisch von der Basisregelung zur Plusregelung. Das ist eine Verpflichtung, die für alle Zeitarbeiter und -büros so funktioniert.Timing entscheidet sich dafür, alle Zeitarbeiter direkt bei der Plusregelung anzumelden, damit alles für dich gut geregelt ist. Hier liest du alles über beide Rentenregelungen und die dazugehörigen Prämien.
Wenn du inzwischen 52 Wochen als Zeitarbeiter gearbeitet hast (einschließlich der Vergangenheit bei anderen Zeitarbeitsorganisationen), dann ist es eine Verpflichtung, zur Plusregelung überzugehen. Davon dürfen wir leider nicht abweichen.
Wenn du noch keine 52 Wochen als Zeitarbeiter gearbeitet hast und du unbedingt in der Basisregelung bleiben möchtest, dann musst du uns deine ‚Renten-Historie‘ mailen. Nur wenn du uns mitteilst, ob und wie lange du bei welchen anderen Zeitarbeitgebern in den 52 Wochen vor deiner Entsendung über Timing gearbeitet hast, dürfen wir das rückgängig machen. Wir benötigen auch deine Bestätigung der Arbeits-/Rentenhistorie zur Verantwortung gegenüber StiPP. Nach 52 gearbeiteten Wochen wechselst du dennoch (verpflichtend) zur Plusregelung. Dies ist eine Verpflichtung für alle Zeitarbeitgeber.
Diese Übersicht mit den „häufig gestellten Fragen und Antworten“ haben wir mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, du kannst jedoch keine Rechte aus dem Inhalt dieser Übersicht ableiten.