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Gleichwertige Arbeitsbedingungen

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Was ändert sich? 

Zeitarbeiter erhalten Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die mindestens gleichwertig sind mit denen von festen Mitarbeitern in vergleichbaren Positionen beim Auftraggeber. Dies umfasst alle Arbeitsbedingungen (wie Lohn, Zuschläge, Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhezeiten, Urlaub und Arbeiten an Feiertagenn. Das Gesamtpaket muss im Wert gleich sein, auch wenn die einzelnen Bestandteile nicht identisch sein müssen. 

Was bedeutet das konkret? 

Bisher erhielten Zeitarbeiter eine Vergütung gemäß der sogenannten Entleihervergütung, basierend auf einer begrenzten Anzahl von Arbeitsbedingungen. In der neuen Tarifvereinbarung müssen Zeitarbeiter Arbeitsbedingungen erhalten, die insgesamt mindestens gleichwertig sind mit denen von Mitarbeitern in vergleichbaren Positionen beim entleihenden Unternehmen. Dies sorgt für mehr Rechtsgleichheit und verhindert Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt. 

Beispiel: Wenn ein fester Mitarbeiter Anspruch auf einen Bonus oder zusätzliche freie Tage hat, dann muss dies – wenn es zum gesamten Arbeitsbedingungenpaket gehört – auch in gleichwertiger Weise für den Zeitarbeiter gelten. Das kann durch Alternativen geschehen, solange der Wert gleich ist. 

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