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Wie komme ich für den Energiekostenzuschuss in Frage?

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Die Energiepreise sind in der letzten Zeit enorm gestiegen. Haushalte mit einem Einkommen von € 2.070 (pro Monat) oder weniger, können möglicherweise für den Energiekostenzuschuss in Frage kommen. Dieser Zuschuss ist dazu gedacht, Haushalten bei der steigenden Energierechnung zu helfen. Die Gemeinde zahlt diesen Betrag aus. Der Energiekostenzuschuss ist für etwa 850.000 Haushalte verfügbar. Die Gemeinden haben jedoch nur 350.000 Haushalte im Blick. Es kann also sein, dass du Anspruch darauf hast, aber die Gemeinde dich noch nicht im Visier hat.

 

Über den Energiekostenzuschuss

Der Energiekostenzuschuss ist dazu gedacht, Haushalten bei der steigenden Energierechnung zu helfen und hat keine Auswirkungen auf den Miet-, Pflege- oder Kindergeldzuschuss.

Liegt dein Einkommen bei € 2.070 (pro Monat) oder weniger? Dann kommst du möglicherweise in Frage. Der Zuschuss kann bis zu etwa € 800,- betragen und wird bei der Gemeinde beantragt. Der Betrag ist also an einen Haushalt von einer oder mehreren Personen gebunden, die an einer bestimmten Adresse wohnen.

Die meisten Einwohner mit Sozialhilfe erhalten vor dem 1. April 2022 automatisch einen Betrag von € 800,- auf ihr Konto. Hast du ein niedriges Einkommen ohne Sozialhilfe? Dann kannst du demnächst den Energiekostenzuschuss bei deiner Gemeinde beantragen. 

 

Rolle der Gemeinde

Um genau zu wissen, wie der Energiekostenzuschuss in deiner Gemeinde funktioniert, nimm Kontakt mit der Gemeinde auf oder besuche sie.

Die Regierung gibt der Gemeinde Richtlinien für die Durchführung des Energiekostenzuschusses. Die Gemeinde bestimmt:

  • Welche Zielgruppe den Energiekostenzuschuss erhält.
  • Den Zeitraum, über den das Einkommen betrachtet wird.
  • Ob Vermögen zählt und auf welche Weise.
  • Die Höhe des Energiekostenzuschusses.

 

Einkommensgrenze

Die genauen Einkommensgrenzen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Die landesweite Richtlinie der Regierung ist, Menschen mit einem Einkommen bis zu 120% des sozialen Minimums für den Energiekostenzuschuss in Frage kommen zu lassen.

Das soziale Minimum ist der Betrag, den jemand laut der Regierung mindestens zum Leben benötigt. Dieser Betrag ist nicht für alle gleich. Wie hoch das soziale Minimum für dich ist, hängt von deinem Alter und deiner Lebenssituation ab. Das Ministerium für Soziales und Beschäftigung legt den Betrag fest.

Nachfolgend findest du die landesweite Richtlinie. Ist dein Einkommen niedriger oder nur etwas höher als die Richtlinie, nimm dann Kontakt mit deiner Gemeinde auf und frage, ob du einen Antrag stellen kannst.

 

 

Landesweite Richtlinie

Verheiratet/Gleichgestellte

€ 2.070

Alleinstehend ab 21 Jahren

€ 1.501

Alleinstehend mit 20 Jahren

€ 1.134

Alleinstehend mit 19 Jahren

€ 824

Alleinstehend mit 18 Jahren

€ 690

 

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